Urteil: Wittenberger "Judensau" darf bleiben | Evangelische Gemeinde sieht "keinen Sieger und keinen Verlierer"
Dessau-Roßlau (epd). Die Spottplastik "Judensau" darf vorerst an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg hängen bleiben. Das Vorhandensein des rund 700 Jahre alten Reliefs könne nicht als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber Juden in Deutschland verstanden werden, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Freitag.
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